REAL ESTATE – Requirements to put your home for tourist rental in Marbella – Spain

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Touristische Vermietung in Marbella

Möchten Sie Ihr Feriendomizil auf einer der Websites zur Vermietung von Ferienwohnungen bewerben?
Wenn sich Ihre Immobilie in Andalusien befindet, geben wir die wichtigsten Punkte an, die Sie über die Gesetzgebung für Tourismus Mieten wissen sollten.

Es ist wichtig zu beachten, dass Touristenwohnungen als solche auf Wohngrundstücken betrachtet werden, die regelmäßig mit einem Geldbetrag für einen Zeitraum von maximal 2 Monaten in Unterkünften angeboten werden. Daher sind diejenigen, die ohne finanzielle Gegenleistung übertragen werden, ausgeschlossen. Sie sind jedoch nicht ausgeschlossen, aber wenn sie eine andere Regelung haben, befinden sich die Häuser in ländlichen Gebieten oder Gruppen von drei oder mehr Häusern desselben Eigentümers auf demselben Grundstück.

Die behandelten Häuser können vom Eigentümer oder einer autorisierten Einrichtung genutzt werden, jedoch nicht, bevor eine verantwortliche Erklärung vor dem Ministerium abgegeben wurde, in der bestätigt wird, dass sie den Anforderungen entsprechen. Ab diesem Zeitpunkt können Sie auf den Kanälen Werbung für diese Zwecke schalten. Anschließend erhalten Sie den Registrierungscode, der in jede Werbemaßnahme einbezogen wird.

Zu Gunsten und Sicherheit des Eigentümers sollte bekannt sein, dass dies den Mietern die Kontinuität verweigern kann, wenn ein Verstoß gegen die Regeln des Zusammenlebens vorliegt. In diesem Fall können Sie innerhalb von 24 Stunden die Aufgabe des Hauses verlangen.

Es gibt mehrere Möglichkeiten auf dem gleichen Grundstück wie das Angebot des gesamten Grundstücks oder nach Zimmern, in letzterem Fall muss der Eigentümer darin wohnen und dies nachweisen können.

Alle Touristenwohnungen müssen mit den folgenden Elementen ausgestattet sein, um den Gästen Komfort Garantien zu bieten, ohne die Touristenunterkünfte nicht in Betracht gezogen würden:

  1. Belegung Genehmigung und haben die technischen Eigenschaften, die von den Vorschriften gefordert werden.
  2. Die Schlafzimmer haben eine direkte Belüftung nach außen oder in die Innenhöfe sowie ein Verdunkelungssystem in den Fenstern, mit Ausnahme von Häusern von kulturellem Interesse, die durch Vorschriften daran gehindert werden, sich daran anzupassen.
  3. Möbliert, mit Medikamentenschrank und sofort einsatzbereit.
  4. Feste Kühlung in den Schlafzimmern und Wohnräumen zwischen Mai und September sowie von Oktober bis April mit Heizung, mit Ausnahme von Häusern von kulturellem Interesse, die durch Vorschriften nicht angepasst werden können.
  5. Broschüren oder Dokumente mit touristischen Informationen, Freizeitangeboten, Restaurants, Cafés, Geschäften, Kinos, Parkplätzen, Ärzten, Verkehrsmitteln, Plänen, Shows usw.
  6. Reklamationsbögen und Poster, auf denen sie an einem bemerkenswerten Ort stehen.
  7. Reinigung am Ein- und Ausgang der Insassen.
  8. Zwei Betten und Haushaltsgegenstände für Personen mit Wohn Kapazität. Telefonnummer zur sofortigen Beantwortung von Wohnungsfragen.
  9. Bedienungsanleitung für Geräte oder andere Geräte.
  10. Informieren Sie die Benutzer über die internen Regeln oder die Koexistenz der Unterkunft und über die Möglichkeit der Aufnahme von Haustieren für Raucher oder die eingeschränkte Nutzung von Bereichen.

Beide Parteien unterzeichnen einen Vertrag, dessen Hauptzweck der Aufenthalt in der Unterkunft ist und der die Identifizierung von beiden, den Registrierungscode, die Anzahl der Insassen, den Preis, die Telefonnummer und die Dauer umfasst. Zusätzlich liefert der zukünftige Bewohner eine Kopie seines Personalausweises, der vom Eigentümer ein Jahr lang aufbewahrt werden muss

Der vereinbarte Preis versteht sich pro Nacht einschließlich Lieferungen und zum Zeitpunkt der vollständigen Zahlung wird der Eigentümer mit der Lieferung eines Zahlungsbelegs fortfahren. Sowohl der Eigentümer als auch der Benutzer müssen wissen, dass für die Reservierung der Unterkunft ein Vorschuss verlangt werden kann, der 30% des Gesamtbetrags nicht übersteigt.

Im Falle einer Stornierung durch den Mieter kann der Eigentümer die Hälfte des gelieferten Signals einbehalten, wenn dies 10 Tage vor dem Eintritt erfolgt, andernfalls kann der Gesamtbetrag einbehalten werden. Wenn der Eigentümer mit der Stornierung fortfährt, muss er das Signal zurücksenden und wenn die Reservierung weniger als 10 Tage im Voraus storniert wird, muss er den Kunden zusätzlich zu 30% des Preises entschädigen.

Für die Anpassung aller Wohnungen an diese Regelung wurde eine einjährige Frist festgelegt, ab deren Inkrafttreten am 11. Februar 2016 können die Eigentümer nach Ablauf dieser Frist bestraft werden. Hausbesitzer, die ihre Häuser bewerben, ohne zu diesem Zeitpunkt registriert zu sein, sollten wissen, dass ein Sanktionsverfahren gegen sie eingeleitet werden kann.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Marbella WOHNEN Immobilien.

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