IMMOBILIEN – MARBELLA – Rechte für Hauskäufer

IMMOBILIEN – MARBELLA – Rechte für Hauskäufer

Rechte für Hauskäufer

Der Kauf eines Hauses ist sicherlich die größte Investition, die wir in unserem Leben tätigen werden, und seine finanzielle Bedeutung macht es erforderlich, dass wir als Verbraucher alle Rechte und Pflichten kennen, die mit dem Betrieb verbunden sind.

Wir werden kurz einige der vielen Rechte analysieren, die der Käufer hat.

Recht auf rechtmäßige Werbung

Dieses Recht, das im Verbraucher- und Benutzer Gesetz (Gesetz 18/2007 vom 28. Dezember) und insbesondere in Artikel 58.3 enthalten ist, legt die Verpflichtung fest, dass die Anzeigen der Häuser wahrheitsgetreu sind, dass sie keine grundlegenden Daten der Objekte verbergen auf die sie verweisen, und verleiten die Adressaten nicht zu Fehlern mit wirtschaftlichen Folgen.

Wir müssen bedenken, dass bei der Bewerbung einer Immobilie Daten wie:

  • Die Lokalisierung.
  • Der Bau Zustand.
  • Konstruierte nützliche Oberfläche.
  • Anzahl der Verbände des Immobilienmaklers.
  • Das Schreiben des Energieausweises.
  • Die Bescheinigung über die Bewohnbarkeit in den Autonomen Gemeinschaften, in denen dieses Dokument obligatorisch ist

Mit all diesen Daten werden wir in der Lage sein, den lang erwarteten Kauf der Immobilie zu visualisieren.

Recht auf Auskunft über das Haus

Wie kann der zukünftige Käufer die physischen und städtischen Eigenschaften sowie die Gebühren oder Einschränkungen kennen, die sich auf diese Immobilie auswirken?

Durch den einfachen Grundbuchvermerk und die Kataster Bescheinigung kann die Rentabilität der Immobilie und deren spätere Kaufoption untersucht und bewertet werden. Es ist das grundlegende Dokument, um die rechtliche Situation der Immobilie zu kennen.

Wir werden die städtischen Gegebenheiten durch das Stadtentwicklung Zertifikat kennen lernen, besonders empfohlen, wenn Sie sich für den Kauf von rustikalen Immobilien, Grundstücken, Wohnungen in Urbanisationen und auf jeden Fall in isolierten Häusern interessieren.

Recht auf nicht missbräuchliche Klauseln

Jeder Käufer hat als Verbraucher das Recht, individuell die Vereinbarungen und Klauseln auszuhandeln, die ihn beim zukünftigen Kauf binden und die kein Ungleichgewicht gegenüber dem Verkäufer verursachen. Dieses Recht ist auch im Verbraucher- und Benutzerrecht enthalten.

Anspruch auf Lieferung aller Unterlagen

In Bezug auf die Immobilie und das, was für die Unterzeichnung des öffentlichen Kaufvertrags mit ausreichender Frist erforderlich ist.

Recht, einen Notar zu wählen

Der Käufer hat das Recht, den Notar zu wählen, mit dem der öffentliche Kaufvertrag unterzeichnet wird. Es kann jedoch keine willkürliche Entscheidung sein. Der Notar muss in der Heimatstadt selbst oder in einer der Städte ansässig sein, in denen Käufer und Verkäufer ihren Wohnsitz haben.

Die Auferlegung des Notars durch den Immobilienmakler sollte nicht zugelassen werden, eine sehr verbreitete Haltung, die die Unwirksamkeit dieser Klausel zur Folge hat.

Recht auf Sanierung wegen versteckter Mängel oder Räumung

 

Wenn eine Immobilie erworben wird und wir sie besitzen, können Umstände oder Probleme auftreten, die unseren friedlichen Besitz der Immobilie beeinträchtigen.

Die häufigsten Ansprüche sind die der Beseitigung versteckter Mängel. Es handelt sich um Laster oder Mängel, die nicht offensichtlich sichtbar sind, die die Immobilie jedoch für den vorgesehenen Verwendungszweck nicht geeignet machen oder die Verwendung mindern, die der Käufer, wenn er sie gewusst hätte, nicht gekauft hätte oder einen niedrigeren Preis angeboten hätte.

Es gibt auch Ansprüche auf Hygiene wegen Räumung. Das heißt, wir kaufen eine Immobilie, und nach dem Verkauf wird uns diese Immobilie durch Gerichts- oder Verwaltungs Urteil ganz oder teilweise entzogen. Ein Dritter hat ein bevorzugtes oder besseres Recht als das des Erwerbers. Der Verkäufer oder seine Erben sind verpflichtet, dem Käufer die Entziehung der gekauften Sache zu erstatten.

Ebenso wie dem Käufer diese Rechte zustehen, hat er auch die Möglichkeit, auf die Erfüllung eines der Rechte zu verzichten.

Der Käufer kann den Notar davon befreien, einige Tage vor der Unterzeichnung der Urkunde die einfache Vermerk des Registers Vermögens zu verlangen. Entweder weil der Käufer die nota simple bereits erhalten hat, entweder von ihm selbst oder von dem ihn beratenden Immobilienmakler, oder weil der Käufer versteht, dass die vorherigen Titel ausreichen …

Der Verkäufer kann von der Aushändigung des Schuldscheins bei der Eigentümergemeinschaft befreit werden.

Und die Ausnahme, die uns am meisten überraschen mag, ist die Sanierung von versteckten Mängeln der von Banken oder Finanzinstituten verkauften Immobilien.

Der Käufer muss bedenken, dass der Kauf eines Eigenheims die Intervention eines Fachmanns erfordert, der ihn berät, dh er sollte Hand in Hand mit Ihm gehen.

Wir sind kompetente Experten in allen Bereichen der Immobilienbranche mit 30 Jahre Verkaufserfarung

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