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Leitfaden zum Hauskauf in Marbella und Spanien

Für manche ist der Immobilienkauf so einfach wie die Aussage: „Ich werde ein Haus kaufen“. Unserer Erfahrung nach ist der Prozess jedoch nicht so einfach wie die Suche und der Kauf einer Immobilie, die Ihnen gefällt. Wir haben einen Leitfaden zum Hauskauf in Marbella und Spanien für alle erstellt, die an einer Immobilie in Marbella und einem reibungslosen Kaufprozess interessiert sind.

Table of Contents

Recherchieren Sie, wenn Sie eine Immobilie in Marbella kaufen möchten

Wie bei jeder finanziellen Investition sind auch beim Immobilienkauf Recherche und Vorbereitung entscheidend für einen guten Start. Gerade bei der Immobiliensuche in Marbella steht die Suche nach dem richtigen Immobilienmakler im Vordergrund.

Hier kommt die Macht des Internets ins Spiel. Es ist zu einem unverzichtbaren Werkzeug für die weltweite Recherche geworden und erleichtert Menschen, die derzeit im Ausland leben, aber eine Immobilie erwerben oder nach Marbella ziehen möchten, das Leben. So können Sie sich auch vorab einen Überblick über die verfügbaren Immobilien verschaffen.

Der Immobilienmarkt in Marbella ist offen, d. h. die zum Verkauf stehenden Immobilien sind für die meisten Immobilienunternehmen zugänglich. Dies liegt vor allem daran, dass alle Immobilienunternehmen in Marbella dieselbe Datenbank nutzen. Marbella ist Sitz vieler Immobilienunternehmen und -makler. Daher haben Sie bei der Suche nach dem richtigen Makler eine große Auswahl.

Bei der Suche nach einer Immobilienfirma oder einem Makler ist es ratsam, alle Möglichkeiten unvoreingenommen zu prüfen und zu prüfen. Sie müssen sich nicht gleich zu Beginn auf einen bestimmten Makler festlegen; Sie können den Prozess beginnen, indem Sie mit mehreren Maklern zusammenarbeiten. Obwohl Sie dadurch einen Kandidatenpool erhalten, ist es immer am besten, bei der Firma oder dem Makler zu bleiben, bei der Sie sich am wohlsten fühlen.

Wir empfehlen Ihnen, mit einer Auswahl an Firmen oder Maklern zu beginnen, die Ihnen nach der Recherche zusagen. Es ist jedoch wichtig, die Auswahl auf einen Makler zu reduzieren, da Sie Vertrauen in die jeweiligen Hände legen und darauf vertrauen können, dass sie Ihre Vorstellungen erfüllen. Deshalb ist Drumelia stolz auf seine Immobilienfirma, denn alle unsere Makler sind in ihrem Fachgebiet bestens versiert und verfügen über das nötige Wissen und die Erfahrung, um Ihr Vertrauen zu untermauern.

Fragen und Antworten

Ist Marbella ein schöner Ort zum Leben?

Obwohl Marbella ein beliebtes Touristenziel ist, gilt es als einer der lebenswertesten Orte Europas und steht auch ganz oben auf der Liste der Orte, an denen man sein Traumhaus kaufen kann. Die Stadt bietet eine hervorragende Lebensqualität, ganzjährig schönes Wetter und eine ideale Atmosphäre für Einzelpersonen und Familien. Marbella und Umgebung bieten eine wunderschöne Landschaft und zahlreiche Freizeitmöglichkeiten. Die Einheimischen sind freundlich und gastfreundlich. Es ist ein idealer Wohnort.

Ist der Immobilienkauf in Marbella teuer?

Mit ihrem Ruf als Rückzugsort für die Reichen und Berühmten ist es kein Wunder, dass Marbella die teuersten Immobilien in Andalusien hat. Mit Strandresorts, Golfanlagen und exklusiven Urbanisationen beherbergt die Gegend Immobilien im Millionenbereich und wurde bereits von George Clooney, Antonio Banderas und Eva Longoria gekauft. Lassen Sie sich davon jedoch nicht entmutigen, wenn Sie einen Umzug hierher in Erwägung ziehen, denn Marbella hat eine Vielzahl von Vororten mit deutlich unterschiedlichen Preisen. La Zagaleta, die Goldene Meile, Sierra Blanca und Los Monteros sind die teuersten Wohngegenden, während Nueva Andalucía, San Pedro de Alcántara und Guadalmina Wohngebiete mit günstigeren Immobilien sind.

Warum sollte ich einen Immobilienmakler beauftragen?

Da uns das Internet rund um die Uhr zur Verfügung steht, denken manche vielleicht, es sei einfach, eine Immobilie selbstständig zu recherchieren und zu kaufen, ohne einen Makler zu benötigen. Das ist ein großer Irrtum; es gibt einen Grund, warum es Immobilienmakler gibt, und man sollte sie nicht vernachlässigen.

  • Die Aufgabe eines Maklers ist es, die gesamte Recherche zu übernehmen und Ihre Immobiliensuche zu priorisieren, damit Sie das nicht tun müssen.
  • Zweitens hilft Ihnen ein Makler, Dinge zu erkennen, die Sie übersehen. Angenommen, Ihnen gefällt eine Immobilie so gut, dass Sie kleinste Probleme und Details übersehen; ein Makler macht Sie darauf aufmerksam, bevor es zu spät ist.
  • Darüber hinaus hilft Ihnen ein Makler, das Investitionspotenzial einer Immobilie zu erkennen.
  • Ihr Makler fungiert auch als Ihr Gebietsführer und informiert Sie über alles, was Sie über die Gegend wissen müssen.
  • Darüber hinaus nutzt Ihr Makler sein Netzwerk, um Ihnen stundenlange Recherche nach Dienstleistern, Bauunternehmern und mehr zu ersparen.
  • Und vor allem: Ein Makler ist ein Meister der Verhandlungen. Ihr Immobilienmakler steht Ihnen während der gesamten Verhandlung zur Seite und schützt Ihre Interessen, um für Sie das bestmögliche Geschäft zu erzielen.

Anreise nach Marbella und Besichtigungstermine

Nachdem Sie nun im Voraus geplant haben, können Sie Ihre Reise nach Marbella planen. Wenn Sie bereits in Marbella planen, müssen Sie nur noch Ihre Besichtigungstermine vereinbaren. Hier sind ein paar Tipps zur Organisation Ihrer Besichtigungen:

  •  Wir empfehlen wie immer, im Voraus zu planen und bereits vorab eine Auswahl der gewünschten Immobilien zu treffen.
  • Sie sollten sich bereits für eine Immobilienfirma und einen Makler entschieden haben. Lassen Sie Ihren Makler mehrere Besichtigungen organisieren, die über einen ganzen Tag verteilt stattfinden. So lernen Sie den Markt kennen und sparen Zeit.
  • Wir empfehlen, etwa fünf Immobilien pro Tag zu besichtigen. Mehr kann Sie überfordern und Ihr Urteilsvermögen trüben. Wenn Sie jedoch nur eine kurze Reise geplant haben, können Sie bis zu zehn Immobilien an Ihrem geplanten Besichtigungstag besichtigen.
  • Informieren Sie sich über die Gegend. Es ist nicht nur wichtig, dass Ihnen eine Immobilie gefällt und wo sie liegt. Vielleicht möchten Sie beispielsweise in einer geschlossenen Wohnanlage wohnen, in Strandnähe wohnen, eine angemessene Entfernung zu einer Schule haben und Straßenlärm vermeiden. Machen Sie eine Rundfahrt durch die Gegend und verschaffen Sie sich ein Gefühl für die Lage der Immobilie.
  • Wenn Ihnen eine bestimmte Immobilie bei einer Besichtigung am Tag gefällt, empfehlen wir Ihnen, nachts noch einmal vorbeizuschauen, da jedes Haus nachts anders wirkt und Ihre Meinung über die Immobilie dadurch verändert werden kann.
  • Scheuen Sie sich nicht, Ihre Meinung zu der Immobilie zu äußern, die Sie besichtigen. Wenn sie Ihnen gefällt, sagen Sie es. Wenn nicht, sagen Sie es. Das hilft Ihnen bei der Entscheidungsfindung und ermöglicht Ihrem Makler, sich anzupassen und Ihnen andere Immobilien vorzuschlagen, die Ihren Anforderungen am besten entsprechen. Teilen Sie Ihrem Makler außerdem Ihre Meinung mit und vertrauen Sie auf seine Anpassungsfähigkeit an die Situation. Wenn Sie ihn über Ihre Meinung informieren, versteht er Ihre Wünsche besser und kann darauf eingehen.
  • Seien Sie darauf vorbereitet, dass sich Besichtigungstermine ändern können. Denn egal wie gut Sie planen, Sie können Ihre Wünsche ändern. Eine Immobilie, die Sie online sehen, entspricht möglicherweise nicht Ihren Vorstellungen bei einer persönlichen Besichtigung. Deshalb ist es wichtig, Ihren Makler mit Bedacht zu wählen. Ein exzellenter Immobilienmakler passt sich Ihrer Situation an und vereinbart schnell Termine, um die beste Lösung für Sie zu finden.

Planen Sie beim Immobilienkauf in Marbella immer im Voraus

Bevor wir fortfahren, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass wir Ihnen, obwohl dies ein weiterer Schritt in diesem Leitfaden ist, empfehlen, alle Ihre Unterlagen vor oder während Ihrer Reise nach Marbella bereitzulegen. So können Sie alles planen, was weniger zeitaufwändig und finanziell belastend ist.

Nachdem Sie sich online über Unternehmen und Makler informiert haben, können Sie nun Ihre Reise nach Marbella planen und alle erforderlichen Unterlagen vor Ihrem Besuch zusammenstellen. Erwähnenswert ist, dass in Spanien viel Papierkram anfällt. Um später Zeit zu sparen, empfehlen wir Ihnen daher, vor der Besichtigung einer Immobilie alle erforderlichen Unterlagen zu prüfen.

Obwohl es für ausländische Nichtansässige beim Immobilienkauf in Spanien keine besonderen Einschränkungen gibt, müssen Sie vor Beginn des Kaufprozesses bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

N.I.E-Nummer beantragen

Die N.I.E.-Nummer (Número de Identidad Extranjero) ist eine fortlaufende Identifikationsnummer, die Ausländern zugeteilt wird. Sie wird für Identifizierungszwecke und praktisch alle Aktivitäten in Spanien benötigt: Eröffnung eines Bankkontos, Erhalt einer spanischen Telefonnummer, Arbeiten oder Studieren usw.

Wenn Sie aus dem Ausland anreisen, können Sie die N.I.E. über ein spanisches Konsulat beantragen. Wenn Sie sich bereits in Spanien befinden, können Sie dies persönlich bei der Polizei oder über einen Rechtsverwalter (auf Spanisch „gestor“) tun.

In Andalusien sind folgende Unterlagen für die Beantragung einer N.I.E. erforderlich:

  • Bei einem europäischen Reisepass: Legen Sie Ihre Hauptseite des Personalausweises und eine Fotokopie davon vor.
  • Bei allen anderen Reisepässen: Legen Sie Ihren vollständigen Reisepass und eine Fotokopie aller Seiten vor, zwei Passfotos und zwei Kopien des ausgefüllten und unterschriebenen Ex-15-Antragsformulars.
  • Ein triftiger Grund, warum Sie eine N.I.E. benötigen (z. B. für die Arbeit, den Autokauf, den Immobilienkauf usw.).
  • röffnung eines spanischen Bankkontos

Eröffnung eines spanischen Bankkontos

Sobald Sie Ihre N.I.E. erhalten haben, können Sie die Eröffnung eines spanischen Bankkontos beantragen. Wir empfehlen Ihnen, sich bei Banken umzusehen, die Ausländer aufnehmen, wie z. B. Sabadell, CaixaBank, Santander und Bankinter. Bitte beachten Sie, dass spanische Banken für die Kontoeröffnung eine persönliche Anwesenheit in einer Bankfiliale verlangen.

Für die Kontoeröffnung müssen jedoch noch weitere Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Ein Identitätsnachweis (z. B. Reisepass oder Personalausweis) muss in der Regel persönlich vorgelegt werden.
  • N.I.E.
  • Nachweis über finanzielle Mittel/Steuererklärungen
  • Alle weiteren von der Bank als notwendig erachteten Dokumente

Zusätzlich zu den Standarddokumenten kann ein Adressnachweis (Mietvertrag, kürzlich bezahlte Rechnungen der Gemeinde usw.) erforderlich sein. Einige Banken (wie die BBVA) verlangen eine Nicht-Residentenbescheinigung (Certificado de No Residente). Um diese zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei einer spanischen Polizeidienststelle stellen. Die Bearbeitung dauert in der Regel 10 Tage.

Die Dokumente müssen möglicherweise offiziell ins Spanische übersetzt und bei ausländischen Dokumenten mit einer Apostille beglaubigt werden. Die meisten Banken erheben keine Kontoeröffnungsgebühren, es fällt jedoch eine jährliche Verwaltungsgebühr (monatlich oder vierteljährlich) an.

Achten Sie bei der Suche nach Ihrer Bank besonders auf die Gebühren für den Empfang von Überweisungen aus dem Ausland, für Überweisungen ins Ausland und für die Ausstellung von Bankschecks (die in Spanien übliche Zahlungsform beim Immobilienkauf).

Unserer Erfahrung nach haben manche Kunden eine großartige Kaufgelegenheit verpasst, weil sie nicht im Voraus die erforderlichen Unterlagen hatten. Wir empfehlen daher dringend, vor der Besichtigung von Immobilien in Marbella ihre rechtliche, finanzielle und steuerliche Situation zu prüfen.

Finden Sie Ihren Anwalt und Steuerberater

Wir empfehlen Ihnen dringend, einen qualifizierten und vertrauenswürdigen Anwalt und Steuerberater zu beauftragen, wenn Sie eine Immobilie in Spanien erwerben. Bauen Sie bereits vor dem Kauf eine gute Beziehung zu diesen Vertretern auf, da dies in der Verhandlungsphase von Vorteil ist. Wenn Sie kein Spanisch sprechen, sollten Sie unbedingt einen Anwalt beauftragen, der Ihre Sprache spricht. Marbella ist eine internationale Stadt mit vielen Menschen, die verschiedene Sprachen sprechen. Daher ist es relativ einfach, einen Anwalt zu finden, der Ihre Sprache spricht.

Fragen und Antworten

Können Ausländer in Spanien ein Bankkonto eröffnen?

Sobald ein Ausländer eine N.I.E.-Nummer besitzt, kann er die Eröffnung eines Bankkontos in Spanien beantragen. Es gibt jedoch bestimmte Kriterien, die jeder erfüllen muss, bevor er ein Konto eröffnen kann. Neben Ihrer N.I.E.-Nummer werden Sie wahrscheinlich nach einem Identitätsnachweis, einem Kapitalnachweis, einer Steuererklärung und allen weiteren von der Bank als notwendig erachteten Dokumenten gefragt. Darüber hinaus sind viele Banken auf Ausländer eingestellt: Sabadell, CaixaBank, Santander und Bankinter, um nur einige zu nennen. Einige Banken (wie die BBVA) verlangen die Vorlage einer Nicht-Residentenbescheinigung (Certificado de No Residente).

Soll ich eine Immobilie kaufen, bevor ich meine aktuelle Wohnung verkaufe?

Je nach Ihrer finanziellen Situation gibt es viele Vor- und Nachteile.

Der offensichtlichste Vorteil eines Immobilienkaufs vor dem Verkauf Ihrer aktuellen Wohnung ist, dass Sie nach dem Verkauf Ihrer bestehenden Wohnung eine Immobilie haben, in die Sie ziehen können, anstatt in der Zwischenzeit mieten oder bei einem anderen Familienmitglied wohnen zu müssen. Außerdem entfallen die doppelten Umzugskosten. Der Nachteil eines Immobilienkaufs vor dem Verkauf einer Immobilie ist jedoch, dass Sie möglicherweise zwei Hypotheken abzahlen müssen. Dies kann finanziell überwältigend sein, insbesondere wenn Ihre Immobilie nicht schnell verkauft wird.

Wenn Sie Ihr derzeitiges Zuhause verkaufen, bevor Sie eine Immobilie kaufen, haben Sie den Vorteil, dass Sie keine zwei Hypotheken zahlen müssen. Wenn Sie Ihre vorübergehende Wohnsituation im Griff haben, haben Sie mehr Zeit, die richtige Immobilie zu finden. Der Nachteil ist natürlich, dass Sie nur hoffen können, eine Immobilie zu finden, die zu Ihrem Lebensstil und Ihrer finanziellen Situation passt.

Verhandlungen mit dem Immobilieneigentümer in Marbella

Wenn Sie eine Immobilie gefunden haben, die Ihren Vorstellungen vom perfekten Zuhause entspricht, beginnt die Verhandlungsphase des Kaufprozesses beim Kauf einer Immobilie von Privat. Hier sind einige Schritte, die Sie in dieser kritischen Phase unbedingt beachten sollten:

Angebotsabgabe

Wenn Sie ein Kaufangebot abgeben, empfehlen wir Ihnen, Ihr Angebot schriftlich (in der Regel in einem Angebotsschreiben) über Ihren Makler zu übermitteln. Das Angebotsschreiben muss den angebotenen Preis, die vorgeschlagenen Zahlungsbedingungen und -fristen enthalten.

Stellen Sie bei der Angebotsabgabe sicher, dass Sie verstehen, was im Verkaufsumfang enthalten ist, z. B. Möbel und Einrichtungsgegenstände. Achten Sie auf ein faires und seriöses Angebot. Je seriöser Ihr Angebot auf dem Papier wirkt, desto höher sind Ihre Chancen, das bestmögliche Geschäft abzuschließen.

Es gibt Fälle, in denen sich der Käufer bei der Angebotsabgabe dazu entschieden hat, persönlich mit dem Verkäufer zu verhandeln. Wir haben festgestellt, dass diese Verhandlungen persönlicher und weniger kontrolliert ablaufen. Bei Verhandlungen über einen Makler oder bei schriftlichen Angeboten verläuft der Prozess deutlich kontrollierter und schrittweiser. Erfahrungsgemäß ist die Verhandlung über einen Makler für den Käufer vorteilhafter, wenn es um die Einigung auf den endgültigen Kaufpreis geht, vor allem aufgrund der Erfahrung des Maklers mit dem Verhandlungsprozess.

Besondere Bedingungen oder Anforderungen, die der Verkäufer vor dem Kauf berücksichtigen soll, müssen im ursprünglichen Angebot klar dargelegt werden.

Anforderung einer technischen Prüfung

Sie können vor, während oder sogar im Rahmen der Angebotsabgabe eine technische Prüfung der Immobilie anfordern. Die technische Prüfung bietet Einblicke in die Risiken des Immobilienbesitzes bereits im Kaufprozess. Sie können Berichte über kleinste Details wie kosmetische Mängel (Haarrisse im Putz, Anzeichen von Feuchtigkeit, Isolierung und Belüftung) oder besondere Aufmerksamkeit für Sanitäranlagen, Rohre, Boiler, Gas, Wassertank und Strom erwarten. Halten Sie alle Details schriftlich fest, da diese Ihr erstes Angebot beeinflussen können.

Fragen und Antworten

Wie gebe ich am besten ein Angebot für ein Haus ab?

Ihr Angebot sollte schriftlich erfolgen und sowohl angemessen als auch seriös sein. Je seriöser Ihr Angebot auf dem Papier wirkt, desto höher sind Ihre Chancen auf einen erfolgreichen Kauf und den bestmöglichen Deal. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen Verkäufer und Verkäufer persönlich zusammentreffen und das endgültige Angebot am Tisch aushandeln. Dies kann genauso gut funktionieren wie schriftlich. Es gibt keinen falschen Weg, ein Angebot abzugeben. Unserer Erfahrung nach ist es jedoch immer am besten, ein Angebot über Ihren Makler abzugeben, da dieser Sie durch die Verhandlungen begleiten und Ihnen helfen kann, eine optimale Vereinbarung zu erzielen.

Wie viele Immobilien sollte ich besichtigen, bevor ich ein Angebot abgebe?

Es gibt keine festgelegte Anzahl von Immobilien, die Sie besichtigen sollten, bevor Sie ein Angebot abgeben, da die Anzahl der zu besichtigenden Häuser von verschiedenen externen Faktoren abhängt. Erstens hängt sie von der Marktnische ab, in der Sie suchen, und davon, wie viele Immobilien dieser Nische auf dem Markt sind. Zweitens kommt es auch darauf an, ob Sie zum ersten Mal eine Immobilie in diesem Markt kaufen. Es hängt auch davon ab, wie viele Bereiche Sie für Besichtigungen offen haben oder wo Sie am meisten Interesse an einem Immobilienkauf haben. Letztendlich geht es bei der Besichtigung verschiedener Immobilien darum, ein Gefühl für den Markt und die Preise zu bekommen. Dabei ist es wichtig, während der gesamten Besichtigung unvoreingenommen zu bleiben.

Vertragsabschluss beim Immobilienkauf in Marbella

Sobald der Verkäufer Ihr Angebot annimmt, beginnt die rechtliche Phase des Kaufprozesses. Beim Immobilienkauf werden Sie gebeten, am Tag des Abschlusses einen Reservierungsvertrag, einen Kaufvertrag und eine notarielle Urkunde zu unterzeichnen. Dies ist zwar nicht die einzige, aber die gängigste Vorgehensweise. Es gibt jedoch verschiedene Standardverträge, die Sie unterzeichnen müssen:

1. Reservierungsvertrag – Documento de reserva

Ein Reservierungsvertrag ist ein von Käufer und Verkäufer unterzeichnetes Dokument, das die Reservierung der Immobilie für einen vereinbarten Zeitraum, typischerweise 7 bis 14 Tage oder länger, ermöglicht. In diesem Fall erhebt der Verkäufer eine Reservierungsgebühr, die der Käufer zu zahlen hat. Die Höhe der Gebühr kann zwischen 5.000 und 20.000 Euro oder 1 % des Kaufpreises variieren oder eine andere von beiden Parteien vereinbarte Gebühr betragen. Eine Gebühr wird gezahlt, wenn die Immobilie innerhalb eines von beiden Parteien vereinbarten Zeitraums vom Markt genommen wird. Entscheidet sich der Käufer für den Kauf der Immobilie, wird die Reservierungsgebühr auf den Kaufpreis angerechnet.

Trifft der Käufer jedoch keinen Kauf, verliert er die Reservierungsgebühr als Entschädigung, da die Immobilie nicht mehr auf dem Markt ist, es sei denn, der Reservierungsvertrag enthält besondere Bedingungen, die einen verlustfreien Rücktritt ermöglichen.

2. Privatvertrag mit 10 % Anzahlung

Nach Abschluss des Reservierungsvertrags unterzeichnen Sie einen Privatvertrag und leisten anschließend eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Kaufpreises, die die zuvor gezahlte Reservierungsgebühr beinhaltet (bei Zahlung von 1 % bei Reservierung fallen zusätzlich 9 %). Erwähnenswert ist, dass es gelegentlich möglich ist, direkt einen Privatvertrag mit 10 % Anzahlung abzuschließen, ohne einen Reservierungsvertrag zu unterzeichnen. Dies geschieht jedoch in der Regel, wenn der Kaufpreis hoch ist und der Verkäufer die Immobilie nicht für ein geringes Reservierungsangebot vom Markt nehmen kann.

Es gibt drei verschiedene Vertragsarten, die sich hinsichtlich der 10 % Anzahlung ähneln:

  • Vertragsstrafe – Contrato de Arras Penintenciales

Dieser Vertrag straft den Verkäufer, wenn die Immobilie nicht zu den vereinbarten Bedingungen verkauft wird. Entscheidet sich der Verkäufer, die Immobilie nicht zu verkaufen, muss er Ihnen das Doppelte des ursprünglich gezahlten Betrags zahlen. Technisch gesehen bedeutet dies, dass der Verkäufer den Vertrag jederzeit kündigen kann; trotz der hohen Strafgebühr ist das Risiko gering. Schließt der Käufer den Kauf nicht ab, verliert er die gezahlten 10 %, und der Vertrag ist ungültig.

  • Privater Kaufvertrag – Contrato privado de Compraventa

Dieser Vertrag wird in der Regel weniger häufig verwendet, da er beide Parteien zum Kauf und Verkauf verpflichtet. Der Verlust der gezahlten 10 % oder die Rückerstattung des doppelten Betrags durch den Verkäufer reichen daher möglicherweise nicht aus, um den Vertrag zu kündigen. Möchte eine der Parteien weder verkaufen noch kaufen, kann die andere Partei sie dennoch gerichtlich dazu zwingen. Der Verkäufer kann zum Verkauf verpflichtet sein (auch wenn er sich weigert, zum Notar zu gehen) oder der Käufer zum Kauf (auch wenn er dies nicht möchte). Solche Fälle kommen natürlich selten vor.
Es ist wichtig zu beachten, dass die vorherigen Beschreibungen der privaten 10%-Verträge nur eine allgemeine Zusammenfassung der Vertragsinhalte darstellen. Jeder Vertrag unterliegt zudem zusätzlichen Klauseln und Vertragsstrafen. Laut Gesetz definiert nicht der Titel des Vertrags dessen Zweck, sondern die Art und Weise, wie er verfasst ist.

  • Kaufoptionsvertrag – Contrato de Opción de Compra

Dieser Vertrag erlaubt dem Verkäufer nicht, vom Kauf zurückzutreten. Es ist keine Vertragsstrafe vorgesehen, da der Verkäufer von vornherein kein Rücktrittsrecht hat. Der Käufer entscheidet sich, die Option während der Vertragslaufzeit auszuüben und den Kauf abzuschließen. Kauft er die Immobilie nicht, verliert er die gezahlten 10%, und der Vertrag ist ungültig.

3. Hypothek

Bei Interesse können Sie in Spanien auch eine Hypothek beantragen. Wenn Sie dies planen, sollten Sie den Prozess so schnell wie möglich starten, da die Genehmigung einer Hypothek in Spanien nach der ersten Anfrage bis zu zwei Monate dauern kann.

Wenn Sie sich für eine Hypothek entscheiden, benötigt die Bank zusätzliche Unterlagen. Sie ist jedoch hauptsächlich an einem Nachweis regelmäßiger Einkünfte interessiert. Die üblichen Bedingungen für eine Hypothek sind heute:

  • Hypothekenbetrag: bis zu 50 % des Kaufpreises
  • Laufzeit: 15 bis 25 Jahre
  • Die Vorfälligkeitsentschädigung beträgt etwa 0,5 % bis 0,25 % des Rückzahlungsbetrags.
  • Die Bank kann außerdem eine Lebens- und Sachversicherung als Voraussetzung für eine Hypothek verlangen.

4. Abschluss eines Immobilienkaufs in Spanien – Escritura de Compraventa

Alle am Kaufabschluss beteiligten Parteien müssen anwesend sein: Käufer und Verkäufer sowie deren Rechtsvertreter oder Anwälte, Bankmitarbeiter für die Ablösung oder den Übergang eines bestehenden Kredits, eine Bank, die eine neue Hypothek gewährt usw.

Mit der Unterzeichnung der Eigentumsurkunde beim Notar (notaría pública) geht der Besitz und die volle Verantwortung für die Immobilie sofort auf Sie über. Die Zahlung für den Immobilienkauf erfolgt gleichzeitig per Bankscheck. In Spanien ist diese Zahlungsmethode für beide Parteien die sicherste, da die Zahlung erst bei Übergabe der Immobilie an den Käufer erfolgt und die Banken eine schnelle und verifizierte Bestätigung des Zahlungseingangs ausstellen können.

Sobald Sie die notarielle Kaufurkunde unterzeichnet und alle erforderlichen Steuern bezahlt haben, wird die Urkunde im Grundbuch eingetragen. Dieser Vorgang kann bis zu drei Monate dauern. Nach der Eintragung stehen Ihnen die Originalurkunden und alle Rechnungen zur Transaktion zur Verfügung. Sie können dann alle Nebenkosten wie Wasser, Strom, Gas, Telefon und die Rechnungen der Eigentümergemeinschaft auf Ihren Namen und Ihre Bankverbindung ändern lassen.

Fragen und Antworten

Was passiert nach dem Immobilienkauf?

Mit der Unterzeichnung der Eigentumsurkunde beim Notar geht der Besitz und die volle Verantwortung für die Immobilie sofort auf den Käufer über. Nach der Unterzeichnung einer Kopie der Urkunden werden die Originale zur Registrierung an das Grundbuchamt geschickt. Dies kann bis zu drei Monate dauern. Nach der Registrierung stehen Ihnen die Originalurkunden und alle Rechnungen zur Transaktion zur Verfügung. Sie können dann alle Nebenkosten auf Ihren Namen und Ihre Bankverbindung ändern lassen.

Was ist ein Reservierungsvertrag in Spanien?

Ein Reservierungsvertrag ist ein Dokument, das im Namen von Käufer und Verkäufer unterzeichnet wird und die Reservierung der Immobilie für einen vereinbarten Zeitraum ermöglicht. Verstößt der Käufer gegen diesen Vertrag und führt den Kauf nicht durch, verliert er die Reservierungsgebühr, es sei denn, der Vertrag sieht außergewöhnliche Bedingungen vor. Die Reservierungsgebühr ist im endgültigen Kaufpreis enthalten, wenn der Kauf abgeschlossen wird.

Was passiert, wenn der Verkäufer nach Zahlung der Reservierungsgebühr vom Kauf zurücktritt?

Der Standard-Reservierungsvertrag sieht vor, dass der Verkäufer Ihnen den doppelten ursprünglich gezahlten Betrag zurückerstatten muss, wenn er die Immobilie nicht mehr verkaufen möchte. Da bei solchen Verträgen eine geringe Anzahlung anfällt, empfehlen wir Ihnen, den Abschluss des folgenden privaten Vertrags nach Unterzeichnung und Zahlung der Reservierungsgebühr zu beschleunigen.

Wann muss der Verkäufer aus der Immobilie ausziehen?

Sofern im Kaufvertrag nichts anderes vereinbart ist, kann der Käufer einziehen, sobald alle Verträge beim Notar unterzeichnet und die Schlüssel der Immobilie erhalten sind. Benötigt der Verkäufer nach dem Kauf mehr Zeit für den Auszug und teilt dies dem Käufer im Voraus mit, vereinbaren beide Parteien einen bestimmten Zeitraum, in dem der Verkäufer nach dem Verkauf in der Immobilie bleiben kann. Vereinfacht ausgedrückt: Der Verkäufer kann nur dann in der Immobilie bleiben, wenn dies zuvor mit dem Käufer ausgehandelt und vereinbart wurde.

Wie hoch sind die Hypothekengebühren in Spanien?

Die Hypothekengebühren in Spanien betragen 1,5 % bis 2,5 % pro Jahr. Dieser Zinssatz hängt von Ihrer Bank und Ihrem Wohnsitz in Spanien ab. Der Zinssatz variiert auch je nach Marktlage zum Zeitpunkt der Hypothekenbeantragung.

Banken bieten zwei Arten von Hypotheken an: die Festhypothek (hipoteca a tipo fijo) mit einem festen Zinssatz, der abbezahlt wird, und die variable Hypothek (hipoteca a tipo variable), deren Zinssatz in der Regel niedriger ist als der eines Festzinses. Obwohl die variable Hypothek attraktiver erscheinen mag, kann sich die Höhe der Zahlung langfristig ändern, d. h. der Preis kann je nach Marktschwankungen höher ausfallen als bei einem Festzins. In diesem Fall ist ein Festzins langfristig sicherer.

Eine variable Hypothek wird anhand der folgenden Faktoren berechnet:

  • Der von der Bank festgelegte Prozentsatz. Z. B. 1 → 1 % + der EURIBOR-Wert zum Zeitpunkt der Hypothekenbeantragung. Z. B. → Bei einem EURIBOR von 0,2 % beträgt der Gesamtprozentsatz 1,2 %. Dieser wird jährlich überprüft.
  • Steigt der EURIBOR, steigt auch der Zinssatz. Sinkt der EURIBOR, sinkt auch der Zinssatz.

Was Sie nach dem Kauf einer Immobilie in Marbella beachten sollten

Nach dem Kauf der Immobilie stellen die folgenden Schritte sicher, dass alle Steuern bezahlt und Ihr Eigentum registriert wurde. Dieser Schritt kann mit Unterstützung Ihres Anwalts oder Notars durchgeführt werden.

Wichtig ist, dass die Kaufnebenkosten nicht die einzige zu zahlende Summe sind und dass nach dem Kauf der Immobilie weitere Kosten anfallen. Auf unserer Website finden Sie einen informativen Artikel zu den Kaufsteuern und den Gebühren beim Immobilienkauf in Marbella.

Registrierung Ihrer Immobilie

Wie im vorherigen Schritt erwähnt, müssen Sie sicherstellen, dass Name und Bankverbindung auf allen bisherigen Rechnungen der Versorgungsunternehmen und der Gemeindeverwaltung auf Ihre Daten geändert werden. In einigen Fällen kann Ihnen ein Anwalt dabei helfen, sofern dies vereinbart ist.

Sobald alle Steuern bezahlt sind, muss die Immobilie im lokalen Grundbuchamt registriert werden, um Ihre Eigentumsrechte an der Immobilie zu sichern. Nachfolgend finden Sie eine Liste der erforderlichen Unterlagen. Ihr Anwalt kann diesen Schritt übernehmen:

  • N.I.E. und beglaubigte Kopie Ihres Reisepasses
  • Bestätigung der ITP-Steuerzahlung
  • Kopie der IBI-Steuerzahlung des Verkäufers

Immobilienbesitz

Als Immobilienbesitzer finden Sie hier einige hilfreiche Informationen zu den Kosten, die Sie als Hausbesitzer in Spanien tragen müssen:

Immobilien Bezogene Kosten

Instandhaltungskosten

Die Instandhaltungskosten (Reinigung, Reparaturen, Renovierungen, Nebenkosten, Müllabfuhr usw.) richten sich nach Größe und Art der Immobilie. Eine große Villa mit Garten und Pool erfordert deutlich mehr Geld und Aufwand als eine kleine Wohnung.

Gemeinschaftsgebühren

Eigentümer einer Immobilie, die Teil einer Siedlung, eines Gebäudes oder einer Anlage mit gemeinschaftlich genutzten Bereichen ist, sind gesetzlich verpflichtet, Mitglied einer Eigentümergemeinschaft (Comunidad de Propietarios) zu sein und Gemeinschaftsgebühren für die Instandhaltung der Gemeinschaftsbereiche und alle weiteren Leistungen zu zahlen, die von der Gemeinschaft auf der jährlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Die Höhe der Gebühren kann zwischen mehreren Hundert und mehreren Tausend Euro liegen.

Grundsteuer (Impuesto Sobre Bienes Inmuebles – IBI)

Die lokale Grundsteuer hängt davon ab, ob der Eigentümer Einwohner ist oder nicht. Basierend auf dem vom Rathaus festgelegten Katasterwert (Verwaltungswert, der in der Regel niedriger ist als der Marktwert) beträgt der Steuersatz je nach Region zwischen 0,4 % und 1,1 % des Katasterwerts (jährlich 200–1500 €).

Müllsteuer

Jeder muss eine Müllsteuer für die Entsorgung von Siedlungsabfällen entrichten. Der Steuersatz richtet sich nach der Menge an Abfall, die von der Gemeinde oder lokalen Behörde zur Abholung bereitgestellt wird. Der Preis variiert je nach Region, beträgt aber durchschnittlich 300 € pro Jahr.

Ausgaben für Sie als Hausbesitzer

Jährliche Vermögenssteuer – Impuesto Sobre Patrimonio

Die staatlichen progressiven Vermögenssteuersätze beginnen bei 0,2 % für Vermögenswerte bis zu 167.129 € und steigen auf 2,5 % für Vermögenswerte über 10.695.996 €. Die regionalen Steuersätze variieren.

Diese Steuer wurde in den letzten Jahren mehrfach geändert. Die Patrimonio wurde während der spanischen Finanzkrise wieder eingeführt, allerdings mit einem deutlich höheren Steuerfreibetrag von 700.000 € pro Person, der auch für Nichtansässige gilt.

Es handelte sich um eine vorübergehende Maßnahme, doch es gibt keine klaren Hinweise darauf, wann sie abgeschafft wird, wenn überhaupt.

Einkommensteuer – Impuesto sobre la Renta de No Residentes – IRNR

Nichtansässige, die in Spanien Immobilien besitzen, müssen eine jährliche Einkommensteuer zahlen, die davon abhängt, ob die Immobilie vermietet wird oder nicht.

Nicht vermietet

Nichtansässige Immobilieneigentümer, die ihre Immobilie nicht vermieten und keine anderen Einkünfte in Spanien haben, zahlen Einkommensteuer auf Basis des Immobilienwerts. Der Steuersatz beträgt 25 % bzw. 2 % des Katasterwerts der Immobilie. Bei einem Immobilienwert von 700.000 € beträgt die Bemessungsgrundlage (2 %) 14.000 €, die Steuer (25 %) 3.500 €.

Vermietet

Nichtansässige sind gesetzlich verpflichtet, Mieteinnahmen zu deklarieren und Steuern zu zahlen. Die Vorschriften bestimmen die Bemessungsgrundlage und den Steuersatz entsprechend den individuellen Umständen (unter Berücksichtigung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Spanien und dem Herkunftsland). Oftmals zahlen Nichtansässige lediglich einen Pauschalsatz von 25 % des Bruttoeinkommens, das sie aus ihrer Immobilie in Spanien erzielen.

Ansässige in Spanien zahlen Einkommensteuer auf Basis ihres Jahreseinkommens. Die Sätze variieren je nach Region, aber die letzten Jahre brachten den Steuerzahlern positive Nachrichten, und die Regierung plant eine weitere Senkung der Steuersätze.

Fazit

Bevor Sie überhaupt über den Kauf einer Immobilie in Marbella nachdenken, sollten Sie alles organisiert haben und die Besonderheiten des Kaufprozesses in Spanien genau verstehen. Das kann überwältigend erscheinen, und es gibt viele Informationen zu verarbeiten. Deshalb ist es unerlässlich, einen erfahrenen und vertrauenswürdigen Immobilienmakler an Ihrer Seite zu haben, der Sie durch den gesamten Prozess begleitet und Ihnen moralische Unterstützung bietet. Ihr Makler sollte Ihnen sympathisch sein und Sie als Ihren persönlichen, professionellen Partner betrachten, der Ihnen Ihr Traumhaus präsentiert – und genau das ist ein Makler von Marbella WOHNEN.

Marbella WOHNEN basiert auf Wissen, Vertrauen und Erfahrung. Mit unserem internationalen Kundenstamm sind wir bestens vertraut darauf, Menschen weltweit bei der Suche nach ihrem Traumhaus in Marbella zu unterstützen. Wir sind von unseren Fähigkeiten überzeugt und betrachten unsere Makler als die Besten ihrer Branche. Unsere Makler begleiten Sie 3-6 Monate lang als Reiseleiter, Berater und Problemlöser. Wir sind überzeugt, dass Sie, sobald Sie in Ihrer neu erworbenen Immobilie wohnen, an die Zeit während des Kaufprozesses zurückdenken und Ihr Vertrauen in uns nicht bereuen werden.

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