Immobilien Verkaufen
Sie möchten Ihre Immobilie in Spanien verkaufen?
Verkaufen Sie mit uns
Ihr Verkaufserfolg ist unser Ziel! Lehnen Sie sich zurück, entspannen Sie sich und genießen Sie Ihre kostbare Zeit
Wir übernehmen die Arbeit!Für den Verkauf einer Immobilie sich zu entscheiden, ist ein Weg, der viel Zeit, Emotionen und Überwindungen mit sich bringt. Deshalb sollte der Verkauf einer Immobilie umfassend geplant und gut vorbereitet sein. Angefangen bei einem informativen Erstgespräch, der Immobilienbewertung, einer fachkompetenten Vermarktung, die Beschaffung relevanter Dokumente bis hin zur Organisation des notariellen Vertragsabschlusses.
Wir geben Ihrer Immobilie LEBEN!
Marketing
Wir planen für Sie die Verkaufsstrategie, setzen diese um und kümmern uns um den sicheren und schnellen Verkauf Ihrer Immobilie. Wenn Sie uns mit einem Alleinauftrag betrauen, erarbeiten wir darüber hinaus einen umfangreichen, maßgeschneiderten Marketing-Plan, der Ihren individuellen Anforderungen gerecht wird. Wir kennen die Umgebung und wissen daher genau, wie wir Ihre Immobilien vermarkten müssen, damit Sie schnell einen passenden Käufer finden. Weiterhin beraten wir Sie beim Kaufvertrag, und stehen auch nach notariellem Abschluss für Sie bei aufkommenden Fragen zur Verfügung.
Beratung
Eine Immobilie zu verkaufen, erfordert auch eine hohe Kompetenz an beratender Tätigkeit. Wir möchten Ihre Immobilie nicht einfach nur weitervermitteln, sondern beraten Sie auch gerne bei jeder Entscheidung.
Wertermittlung
Wir erstellen für Ihre Immobilien eine kostenlose Wertermittlung. Das entscheidende hierbei, ist neben der Fachkenntnis, insbesondere die richtige Einschätzung der Marktsituation. Wir wissen durch unsere langjährige Erfahrung genau, wie viel Ihre Immobilie wert ist und welche Schritte wir ausführen müssen, um Ihre Immobilie erfolgreich zu vermarkten. Mit dem richtigen Preis, wird der Verkauf Ihres Hauses oder der Verkauf Ihrer Wohnung in kürzester Zeit zum Erfolg.
Ihre Vorteile
- Ermittlung des marktgerechten Preises bzw. Bewertung Ihrer Liegenschaft
- Sie werden von erfahrenen Immobilienexperten beraten mit dem Ziel, den besten Preis in dem für Sie passenden Zeitrahmen zu erhalten.
- Ihr Verkäufer informiert Sie regelmäßig und ausführlich über den Fortschritt des Verkaufsprozesses.
- Unterstützung bei Anträgen für öffentliche Ämter
- Erstellung hochwertiger Exposés und Verkaufsbroschüren
- Werbeinserate in verschiedenen regionalen und nationalen Print- und Online-Medien
- Unsere Website erreicht Kaufinteressierte weltweit! Wir scheuen keine Kosten, um eine maximale Reichweite und Sichtbarkeit in den wichtigsten Suchmaschinen zu erreichen.
- Ihre Immobilie an der Costa del Sol wird auf sorgsam ausgewählten Immobilienportalen europaweit mit maximaler Reichweite beworben.
- Wir nutzen professionelles digitales Foto-Equipment, damit Ihre Immobilie online genauso schön präsentiert wird, wie sie auch in der Realität ist.
- Unsere Erfahrung beweist, dass Verkaufsschilder ein essenzieller Bestandteil beim Hausverkauf sind. Verkaufsschilder bringen immer Interessenten.
- Wir senden jeden Monat Newsletter mit den neuesten Immobilien Informationen an unsere Verteilerliste und potentielle Immobilienkäufer aus dem Ausland.
- Verhandlung sowie Erstellung und Registrierung von Vorverträgen
- Sammeln, Prüfen und Einreichen der vollständigen Dokumentation für die Erstellung des Kaufvertrages
- Anlaufstelle für Fragen oder zur Beratung auch nach Abschluss des Kaufvertrags.
- Diskrete Information, Korrespondenz und Besichtigungen mit Interessenten
- Wir setzen Ihre Immobilie in Szene, reduzieren den Besichtigungstourismus und begleiten Sie bis zum Notarvertrag und darüber hinaus.
- Wir machen uns ein umfassendes Bild von Ihrer Immobilie und sagen Ihnen, welche Verkaufsmöglichkeiten nach unseren detaillierten Marktkenntnissen bestehen.
- Einholen und Überprüfung aller für den Verkauf notwendigen Unterlagen
Die Vermarktung Ihrer Immobilie ist absolute Vertrauenssache deshalb freuen wir uns auf Ihren Anruf und sind uns sicher, dass Sie mit unseren vielfältigen und kompetenten Leistungen zufrieden sein werden! Wenn gewünscht besuchen wir Sie für ein persönliches Kennenlernen und eine für Sie völlig unverbindliche Beratung bei Ihnen zuhause. Dies ist selbstverständlich kostenfrei für Sie und verpflichtet Sie zu Nichts.
Home Staging
Home-Staging oder wie Sie Ihre Immobilie verbessern können, um sie schneller zu verkaufen
Home Inszenierung oder „Inszenierung eines Hauses„ soll sein Aussehen verändern, um es für potentielle Käufer attraktiv zu machen. Wie bei jedem anderen Produkt ist die Präsentation, die daraus gemacht wird, der Schlüssel zum Verkauf. Diese Immobilienpraxis wird seit den siebziger Jahren in den USA durchgeführt. und seit mehreren Jahrzehnten in Schweden, im Vereinigten Königreich oder in Frankreich ua. Der spanische Immobilienmarkt hat auch die Vorteile der Heiminszenierung unter Beweis gestellt und ist jedes Mal stärker von Fachleuten in der Branche vertreten.
Ein Bild sagt mehr als tausend Worte
Wir arbeiten mit Unternehmen zusammen, die über umfangreiche Erfahrung in der Heiminszenierung verfügen und nach ihrer Leistung zu Erfolgsgeschichten werden. Wir verwöhnen unsere Projekte wie ihre eigenen und jedes Haus ist eine neue Herausforderung für uns.
Zur Einhaltung der gesetzliche Eigentums Vorschrift 218 sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Eigentumsurkunde oder sonstiger Eigentumsnachweis (Kaufurkunde, Erbschaft usw.)
- Ausweis (Reisepass und NIE)
- Bescheinigung über den steuerlichen Wohnsitz (falls zutreffend)
- Nota Simple (Auszug aus dem Immobilienregister)
- Erstbelegungslizenz oder Bescheinigung über die Bewohnbarkeit
- Letzte Quittung der Grundsteuer (IBI)
- Bescheinigung der Eigentümergemeinschaft
- Von der Bank ausgestellte Bescheinigung der ausstehenden Schulden (falls auf dem Grundstück eine Hypothek besteht)
- Letzte Dienstprogrammrechnungen
Gemäß den europäischen Richtlinien zu Energie- und Umweltaspekten müssen die Eigentümer der bestehenden Häuser potenziellen Käufern den Energieausweis der Immobilie übermitteln, der von einem qualifizierten Techniker ausgestellt werden muss.
Folgende Anwendungsbereiche sind ua. vom Anwendungsbereich dieser Verordnung ausgenommen:
a) Eigenschaften mit einer Nutzfläche von weniger als 50 m2.
b) Immobilien, die weniger als vier Monate im Jahr genutzt werden oder die längerfristig bewohnt sind, deren Energieverbrauch jedoch nicht 25% ihres normalen Verbrauchs für ein ganzes Jahr ausmacht.
Steuern beim Verkauf einer Immobilie in Spanien
Kapitalertragssteuer
Die spanische Kapitalertragsteuer ist eine Steuer auf den Gewinn, der aus dem Verkauf einer Immobilie in Spanien erzielt wird. Der steuerpflichtige Betrag ist der Gewinn oder der erhöhte Unterschied zwischen dem, für das Sie ihn ursprünglich eingebracht haben, und dem, wofür Sie ihn verkauft haben.
Der tatsächlich zu versteuernde Betrag ist nur der Gewinn aus dem Verkauf der Immobilie, nachdem Sie die Kauf- und Verkaufskosten abgezogen haben. Sie zahlen diese Steuer durch Ihre jährlichen Steuererklärungen. Wenn Sie Ihre selbst bewerteten spanischen Steuererklärungen abgeben, gibt es einen Abschnitt, der für den Gewinn oder Verlust des Verkaufs von Vermögenswerten bestimmt ist, in dem Sie im Falle des Verkaufs ausfüllen müssen Verkauf, der nach Abnahme der Kosten erfolgt. Für Gebietsansässige gibt es einige Steuerermäßigungen, wenn das durch den Verkauf gewonnene Geld wieder in eine andere Immobilie fließt. Je nach Preis der neuen Immobilie hängt die Höhe der Gewinne ab, die durch Kapitalgewinne zu versteuern sind.
Wenn Sie ein Haus kaufen, das unter dem Wert der zuvor verkauften Immobilie liegt, wird davon ausgegangen, dass ein Teil der Gewinne, die Sie aus dem Verkauf erzielt haben, wieder in die neue Immobilie investiert wird und somit die Höhe des Gewinns ist steuerpflichtig reduziert. Das Gleiche kann gesagt werden, wenn Sie eine Immobilie zum gleichen oder höheren Preis kaufen wie die, die Sie gerade verkauft haben. Es kann davon ausgegangen werden, dass Sie die meisten, wenn nicht alle Erträge wieder in Immobilien investieren müssen, was bedeutet, dass wenig Gewinn erzielt wird und daher wenig zu besteuern ist. Dies ist alles darauf zurückzuführen, dass jemand, der eine Immobilie in Spanien erwirbt, beim Kauf verschiedene Steuern bezahlt hat. Daher wird dies auch bei Ihren persönlichen Steuern berücksichtigt.
Wie wird die Kapitalertragsteuer berechnet?
Der Gewinn ist die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem inflationsbereinigten Kaufpreis. Die Inflation wird berechnet aufgrund offizieller Tabellen der spanischen Regierung. Man darf unterschiedliche Kosten vom Verkaufspreis in Abzug bringen: Anwaltshonorare, Maklergebühren und Kosten für Umbau oder Renovierung.
Kapitalgewinnsteuer für ansässige
21% auf den Anteil zwischen 0 € und 6.000 €
25% auf den Anteil zwischen 6.000 und 24.000 Euro
27% auf den Anteil über 24.000 €
Die Steuer wird auf die Einkommensteuer erhoben. Sie müssen die Steuer in dem Jahr zahlen, in dem die Immobilie verkauft wird.
Kapitalgewinnsteuer für nicht ansässige
Ein Nicht-Resident zahlt 19% Steuer auf den Gewinn. Nicht in Spanien ansässige Personen außerhalb der Europäischen Union zahlen einen festen Satz von 24% für ihre Kapitalgewinne.
Wenn Sie als Nicht-Resident eine Immobilie in Spanien verkaufen, dann wird immer 3% des Verkaufspreises als Kapitalertragsteuer abgezogen. Dies bedeutet, dass man als Ausländer nur 97% des Verkaufspreises bekommt.
Wegen des Zusammenbruchs des spanischen Immobilienmarktes werden wenige Menschen einen Gewinn aus dem Verkauf ihres Hauses erzielen. Wenn Sie Anspruch haben auf eine Rückerstattung zu viel gezahlter Kapitalertragsteuer haben, dann können Sie auf dem örtlichen Finanzamt (Delegación die Hacienda) bis zu 3 Monaten nach der Übertragung des Eigentums Ihren Anspruch gelten lassen. Für die Erstattung müssen Sie das „210-Formular“ ausfüllen.
Die spanischen Steuerbehörden werden die Überzahlung im nächsten Geschäftsjahr zurückerstatten. Ausländer benötigen dafür eine spanische Rechtsperson oder sie sollten einen steuerlichen Vertreter in Spanien haben.
3 % Steuereinbehalt
Bezüglich der vom Verkäufer zu zahlenden Einkommensteuer auf den Veräußerungsgewinn gibt es in Spanien die Sonderregelung, dass der Käufer 3 % des beurkundeten Kaufpreises einbehalten und innerhalb eines Monats als A-Konto-Zahlung auf die Gewinnsteuer des Verkäufers an das Finanzamt abführen muss. Damit sichert sich der spanische Fiskus einen Teil der zu erwartenden Gewinnsteuer. Der nicht residente Verkäufer hat innerhalb von 4 Monaten seit dem Verkauf eine Steuererklärung für den Immobilienverkauf abzugeben, in der er dann die 3 % als bereits geleistete Zahlung auf die endgültige Steuerschuld absetzen.
Befreiung von der Kapitalertragsteuer
In den folgenden Fällen brauchen Sie keine Wertzuwachssteuer zahlen:
1.Wenn Sie ein neues Haus kaufen mit dem Erlös aus dem Verkauf. Unter der Bedingung, dass Sie mindestens drei Jahre lang ununterbrochen in Ihrer derzeitigen Wohnung gewohnt haben, Sie sind Einwohner Spaniens und Ihr neues Zuhause ist Ihr Hauptwohnsitz.
2.Wenn Sie Resident Spaniens sind, über 65 Jahre alt und mindestens drei Jahre ununterbrochen in Ihrem Haus gewohnt haben.
Steuerhinterziehung
In der Vergangenheit haben Käufer und Verkäufer manchmal einen niedrigeren Preis angegeben, als tatsächlich vereinbart worden war. Dies geschah, um weniger Kapitalertragsteuer und Transfersteuer zu zahlen. Diese Praxis ist nicht mehr so einfach. Die Steuerbehörden führen Aufzeichnungen über den Wert einer Immobilie. Heutzutage Wenn Sie einen falschen Verkaufspreis angeben, wird sich das Finanzamt mit Ihnen in Verbindung setzen.
Nach dem Zusammenbruch des spanischen Immobilienmarktes weichen der Verkaufspreis und die Bewertung durch das Finanzamt oft voneinander ab. Sie können das örtliche Finanzamt fragen, wie viel es Ihrer Immobilie wert ist. So können Sie das berücksichtigen.
Plusvalia-Steuer
Die Plusvalía Steuer, wörtlich „mehr Wert“, ist eine kommunale Steuer, die beim Verkauf einer Immobilie fällig wird. Diese wird nach dem Katasterwert (Valor-Catastral) und nach der Anzahl der Jahre, die diese Immobilie in Ihrem Besitz war berechnet. In der Blütezeit des spanischen Immobilienmarktes war der Valor Catastral oft deutlich geringer als der Marktwert des Hauses. Nach dem Zusammenbruch des spanischen Immobilienmarktes ist der Katasterwert oft höher als der Marktwert.
Die Plusvalía ist eigentlich eine Steuer, die auf den Wert des Grundstücks, auf dem das Haus steht, auferlegt wird. Mit der Steigerung des Wertes argumentiert sie mit den langjährigen hohen Ausgaben bei Investitionen in der Verbesserung der Infrastruktur. Zum Beispiel Gelder für die Instandhaltung bestehender Straßen, den Bau neuer Straßen, Bau und Instandhaltung der Kanalisation, Straßenbeleuchtung usw. Durch die Plusvalía, trägt der Verkäufer bei diesen infrastrukturellen Verbesserungen bei.
Die Höhe der Plusvalía ist ebenfalls vom Katasterwert und dem Zeitraum, in dem Sie Besitzer waren abhängig: Je länger der Zeitraum, desto höher ist die Steuer. Der Betrag kann recht hoch sein. Es ist daher ratsam, im Vorfeld zu erfahren wieviel Sie an Plusvalía zu zahlen haben. Fragen Sie Ihren Makler oder Anwalt und diese werden Ihnen eine Auskunft erteilen. Im Rathaus kann man exakt berechnen, wie viel Sie an Plusvalía zu zahlen haben. Die Beamten berechnen den Betrag aufgrund des Katasterwertes. Nach dem Zusammenbruch des spanischen Immobilienmarktes können Sie eventuell über den Katasterwert verhandeln. Der Marktwert ist wahrscheinlich niedriger als der Katasterwert.
Beim Entwurf des Verkaufsvertrages wird vereinbart, wer die Plusvalía zahlt, der Käufer oder der Verkäufer. In der Vergangenheit, am Höhepunkt des spanischen Immobilienmarktes, zahlte der Käufer in der Regel die Steuer. Heute sind die Rollen vertauscht, und die Plusvalía Steuer wird vom Verkäufer übernommen.
Die Plusvalía muss innerhalb von 30 Tagen nach dem Verkauf des Hauses bezahlt werden. Sie können im Rathaus zahlen. Der Käufer kann auch verlangen, dass die Plusvalía vom Verkaufspreis in Abzug gebracht wird. Wenn der Verkäufer ohne zu bezahlen Spanien verlässt, hat der Käufer die Steuer zu zahlen.
Jährliche Zusatzkosten beim Besitz eines Ferienhauses in Spanien
Grundsteuer IBI (Impuesto Sobre Bienes Inmuebles (IBI)
Dies ist die wichtigste lokale Grundsteuer, die Eigentümer von Immobilien in Spanien betrifft und jährlich an das Rathaus gezahlt wird. Die Höhe der Steuer wird unter Bezugnahme auf den Katasterwert der Immobilie im Grundbuch erhoben (amtlicher Wert der Immobilie) für alle Immobilien in Spanien berechnet. Der Prozentsatz der Gebühren variiert von Gebiet zu Gebiet und beträgt ungefähr 0,5% bis 1%.
Beiträge zur Eigentümergemeinschaft
Eigentümer von Immobilien, die Teil einer Entwicklung, eines Gebäudes oder eines Komplexes sind, in dem gemeinsame Zonen mit anderen Eigentümern geteilt werden, sind gesetzlich dazu verpflichtet, Mitglieder der Eigentümergemeinschaft zu sein, die als Comunidad de Propietarios bekannt ist. Dies erfordert die Zahlung von Gemeinschaftsgebühren für die Aufrechterhaltung der Gemeinschaftsbereiche und aller anderen von der Gemeinschaft gewählten Dienste. Die Gebühren hängen von der Größe der Gemeinschaftsbereiche, den Kosten für die Wartung und den von der Gemeinschaft gewählten Diensten ab. Ein Budget für die jährlichen Gemeindekosten wird mit Stimmenmehrheit aller Eigentümer (oder Vertreter) genehmigt, die an der jährlichen Hauptversammlung der Comunidad de Propietarios teilnehmen.
Müllsteuer (basura)
Diese Ortstaxe ist vom Grundbesitzer zu zahlen und bezieht sich auf die Müllabfuhr. Der zu zahlende Betrag ist von Gebiet zu Gebiet unterschiedlich und sollte alle sechs Monate an das Rathaus der Stadt gezahlt werden.
Einkommenssteuer
Grundsätzlich müssen die in Spanien ansässigen Steuerpflichtigen auf ihr Welteinkommen eine Einkommensteuer entrichten, nachdem die persönlichen Zulagen berücksichtigt wurden.
Ein Gebietsfremder in Spanien muss jedoch nur Steuern für spanische Einkünfte zahlen (z. B. Mieteinnahmen aus einer spanischen Immobilie). Die Einkommensteuer für Gebietsfremde (Impuesto sobre la Renta de No Residentes, IRNR, Formular 210) wird zu einem festen Satz erhoben und es gibt keine persönlichen Zulagen oder Abzüge
Zusätzliche Kosten
- Festnetzanschluss Telefon
- Elektrizität
- Gärtner
- Versicherung
- Wasser
Die Informationen in diesem Handbuch dienen nur zu Informationszwecken und ersetzen keine Rechtsberatung. Die hierin enthaltenen Inhalte können Fehler, Auslassungen und Änderungen enthalten. Die Genauigkeit wird nicht garantiert.
Erfolgsgebühr
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