IMMOBILIEN – MARBELLA WOHNEN – Der private Kaufvertrag
Der private Kaufvertrag
Wenn wir ein Haus kaufen möchten, ist einer der Schritte vor der Unterzeichnung der öffentlichen Kaufurkunde die Vorbereitung eines privaten Kaufvertrags.
Dieses Dokument ist nicht obligatorisch, es wird jedoch dringend empfohlen, es auszufüllen, damit der Vorgang mit allen Garantien durchgeführt werden kann.
Was ist ein privater Kaufvertrag?
Ein privater Kaufvertrag ist ein privates und zweiseitiges Dokument. Durch dieses Dokument wird das Eigentum an eine Immobilie gegen einen zuvor vereinbarten Geldbetrag übertragen. Es handelt sich um ein absolut gültiges Dokument zur Formalisierung eines Geschäfts, beispielsweise eines Immobilienverkaufs.
Aus diesem Grund sind die beteiligten Parteien gesetzlich verpflichtet, sich an deren Inhalt zu halten, sofern dieser nicht im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen steht.
Gerade wegen der Rechtsgültigkeit ist es sehr wichtig, jede einzelne Klausel zu kennen und zu verstehen, bevor man mit der Unterschrift fortfährt.
Was muss der Vertrag beinhalten?
- Immobilienpreise
Im Vertrag müssen der Endpreis der Immobilie und die dafür gewählte Methode festgelegt werden. Das Haus kann zum Zeitpunkt der Unterzeichnung vollständig bezahlt werden oder durch aufgeschobene Zahlungen nach der Erteilung der öffentlichen Urkunde.
Sofern vor der Erstellung des privaten Vertrages ein Kautionsvertrag abgeschlossen wurde, ist dieser ebenfalls anzugeben.
- Identifikation des Verkäufers
Für die Unterschrift muss der Verkäufer des Vertrages korrekt identifiziert werden.
Wenn ein privater Eigentümer nicht persönlich erscheinen kann, muss ein entsprechend bevollmächtigter gesetzlicher Vertreter anwesend sein. Hat der Eigentümer einer anderen Person eine Vollmacht erteilt, muss diese vor der Unterschrift eine notariell beglaubigte Kopie vorlegen. In keinem Fall kann nur eine einfache Fotokopie vorgelegt werden.
Handelt es sich bei der zu verkaufenden Wohnung um eine Gemeinschaftswohnung, muss der Privatvertrag von jedem Ehegatten unterzeichnet werden.
Handelt es sich bei dem Verkäufer hingegen um einen Immobilienmakler, übernimmt er die Vertragsunterzeichnung für den Verkäufer.
Wenn es sich bei der Immobilie, die verkauft werden soll, um ein geerbtes Haus handelt, muss sichergestellt werden, dass alle Erben über die für den Verkauf erforderlichen Unterlagen verfügen.
Kosten des Verkaufs
Sofern im Kaufvertrag nichts anderes festgelegt ist, sind die Aufwendungen wie folgt zu verteilen:
- Verkäufer: übernimmt die Zahlung des kommunalen Kapitalertrags und der Originalkopie der Verkaufsurkunde.
- Käufer: alle erforderlichen Kopien des Kaufvertrags, Registrierungsgebühren und die restlichen Steuern.
Wohngebühren
Es ist sehr wichtig zu prüfen, ob für das Haus Gebühren anfallen. Hierzu muss eine einfache Auskunft beim Grundbuchamt angefordert werden.
Befindet sich die Wohnung innerhalb einer Nachbargemeinschaft, muss außerdem überprüft werden, ob die Gemeinschafts Beiträge auf dem neuesten Stand sind. Wir können diese beim Gemeindeverwalter erfragen.
Denken Sie daran: Wenn Sie Hilfe beim Kauf oder Verkauf eines Hauses benötigen und nicht einmal wissen, wo Sie anfangen sollen, können wir Ihnen dabei helfen, alle rechtlichen Schritte zu finden und durchzuführen, die für die Durchführung der Transaktion erforderlich sind.
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